NUTZUNGSAUSFALLBESTÄTIGUNG

Nutzungsausfallbestätigung in Düsseldorf und Umgebung

Sie benötigen einen Leihwagen nach einem Unfall oder möchten sich eine Nutzungsausfallentschädigung auszahlen lassen?

Grundsätzlich ist die Versicherung des Unfallverursachers verpflichtet, Ihnen nach einem unverschuldeten Unfall ab dem Zeitpunkt des Nutzungsausfalls bis zur Beendigung aller Reparaturen einen Leihwagen zu zahlen. Um den Anspruch geltend zu machen, reichen Sie bei der Versicherung die Reparaturrechnung ein.

Sollten Sie die Reparaturen selbst in die Hand nehmen oder von Bekannten durchführen lassen, können Sie anstelle der Rechnung eine Reparaturbestätigung eines Kfz-Gutachters einreichen. 

Dieser Sachverständige bescheinigt, dass alle Schäden fachgerecht beseitigt und alle Teile instandgesetzt wurden. Wichtig hierbei: Der Nutzungsausfall muss ebenfalls bestätigt werden, damit die Versicherung diesen entschädigt. 

Bei einem Totalschaden legen unsere Kfz-Gutachter in Düsseldorf die Dauer für die Wiederbeschaffung fest. Auch in diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, einen Mietwagen nach dem Unfall zu nutzen oder sich eine Nutzungsausfallentschädigung auszahlen zu lassen. Die Versicherung wird die Nutzungsausfallentschädigung bei Totalschaden erstatten, sobald Sie den Neukauf nachgewiesen haben. 

Lassen Sie sich von unseren unabhängigen Kfz-Gutachtern beraten und erfahren Sie, welche Ansprüche Sie gegenüber der Versicherung geltend machen können. 

Die gegnerische Versicherung ist ebenfalls verpflichtet, die Kosten für die Nutzungsausfallbestätigung zu übernehmen. Für Sie als Geschädigten in einem unverschuldeten Unfall fallen dementsprechend keine Kosten für den Kfz-Gutachter an. 

Kontaktieren Sie uns noch heute und lassen Sie sich von uns ebenfalls zu den Themen Schadengutachten und Unfallgutachten beraten.