REPARATURBESTÄTIGUNG

Sollten Sie die Reparaturen selbst in die Hand nehmen oder von Bekannten durchführen lassen, können Sie anstelle der Rechnung eine Reparaturbestätigung eines Kfz-Gutachters einreichen.

Dieser Sachverständige bescheinigt, dass alle Schäden fachgerecht beseitigt und alle Teile instandgesetzt wurden. Wichtig hierbei: Der Nutzungsausfall muss ebenfalls bestätigt werden, damit die Versicherung diesen entschädigt.